h. Als dem Disziplinarbeklagten schliesslich das Protokoll zur Durchsicht überreicht worden sei, habe er ein Sudoku gelöst. i. Er habe mehr Zeit gebraucht als B.________, um das Protokoll durchzulesen, wobei er sich kaum auf die Seiten habe konzentrieren können. j. Beim Verlassen des Einvernahmeraumes sei er zuerst an der Ausgangstüre vorbeigegangen und sei fast in eine «Kollegin» «hineingelaufen», welche dort auf einem Stuhl gesessen sei.