Anzeige vom 11. Oktober 2023 Regeste: Verletzung der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA) Wird im Falle einer notwendigen Verteidigung der Einvernahme schlafend gar nicht oder «nur» durch das Mobiltelefon, Rätsel oder Zeitungen abgelenkt gefolgt, werden einerseits die Interessen des Klienten nicht gehörig vertreten, es liegt keine wirksame Verteidigung vor und andererseits wird auch der geordnete Gang der Rechtspflege gestört.