9 Die Anwaltsaufsichtsbehörde entscheidet: 1. Rechtsanwalt B.________ wird wegen Verletzung von Art. 12 lit. a und lit. c BGFA und in Anwendung von Art. 17 lit. a und lit. c BGFA eine Busse in der Höhe von CHF 2‘500.00 auferlegt. 2. Die Kosten dieses Verfahrens bestimmt auf eine Gebühr von CHF 1‘500.00, werden dem Disziplinarbeklagten auferlegt. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - dem Disziplinarbeklagten 5. Der Anzeigerin wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG).