_ war bis zum 11. Januar 2023 Mitglied der Geschäftsleitung der Anzeigerin. Zum Zeitpunkt der Auskunft bezüglich einer vertrauensärztlichen Untersuchung (10.5.2023) war D.________ noch Vorsitzender der Geschäftsleitung. Da E.________ und F.________ zu diesem Zeitpunkt Angestellte der Anzeigerin (im gekündigten Arbeitsverhältnis) waren, handelt es sich bei den Mails und bei der telefonischen Nachfrage bei verschiedenen Arztpraxen um eine Beratung arbeitsrechtlicher Natur.