hätten der Anzeigerin jedoch bereits am 16. Januar 2023 mitgeteilt, dass sie D.________ nun auch in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit gegen die Anzeigerin vertreten würden. Die Anzeigerin sieht hier einen Interessenskonflikt zwischen dem beendeten Mandatsverhältnis zwischen ihr und dem Disziplinarbeklagten und Rechtsanwalt C.________ und dem laufenden Mandatsverhältnis zwischen denselben Rechtsanwälten und D.________.