wie auch E.________ und F.________ seien Verwaltungsratsmitglieder der Anzeigerin. Die Anzeigerin hätte die G.________AG mit Brief vom 10. Januar aufgefordert, sämtliche Unterlagen betreffend das Mandatsverhältnis bis zum 17. Januar 2023 herauszugeben. Die G.________AG sei der Aufforderung erst am 9. Februar 2023 nachgekommen. Der Disziplinarbeklagte und Rechtsanwalt C.________ hätten der Anzeigerin jedoch bereits am 16. Januar 2023 mitgeteilt, dass sie D.________ nun auch in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit gegen die Anzeigerin vertreten würden.