7. Am 12. Mai 2023 reichte der Disziplinarbeklagte eine ausführliche Stellungnahme ein. 8. Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 wurde die Anzeigerin auf Antrag der Referentin aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen insbesondere die in der Honorarnote vom 24. Juni 2022 aufgeführte E-Mail vom 10. Mai 2022. 9. Mit Schreiben vom 6. Juli 2023 reichte die Anzeigerin die verlangten Unterlagen ein. 2 II. Zuständigkeit