4. Mit Verfügung vom 30. März 2023 wurde die Stellungnahme entgegengenommen, gegen den Disziplinarbeklagten ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA und/oder Art. 12 lit. a BGFA eröffnet und ihm eine Frist von 21 Tagen gesetzt, um eine ausführliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen einzureichen. 5. Mit Schreiben vom 21. April 2023 ersuchte der Disziplinarbeklagte um Fristerstreckung bis am 12. Mai 2023. 6. Mit Verfügung vom 25. April 2023 wurde vom Schreiben des Disziplinarbeklagten Kenntnis genommen und die Frist bis am 12. Mai 2023 verlängert.