3. Mit Schreiben vom 20. Januar 2023 setzte der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde dem Disziplinarbeklagten Frist bis am 13. Februar 2023 zur Einreichung einer kurzen Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Der Disziplinarbeklagte reichte am 13. Februar 2023 eine kurze Stellungnahme mit einem E-Mail-Verlauf als Beilage (pag. 67) ein.