2. Mit Schreiben vom 20. Januar 2023 informierte die Anwaltsaufsichtsbehörde die Anzeigerin, ihr komme im Disziplinarverfahren keine Parteistellung zu, sie könne jedoch verlangen, dass ihr über die Art der Erledigung des Verfahrens Auskunft erteilt werde. Mit Schreiben vom 25. Januar 2023 bat die Anzeigerin, diesbezüglich informiert zu werden.