Regeste: Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 12 lit. a BGFA) und Interessenkonflikte (Art. 12 lit. c BGFA) - Berufsregelverletzung aufgrund verspäteter Herausgabe der Klientenakten - Interessenkollision aufgrund von arbeitsrechtlichen Abklärungen für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Anzeigerin und der späteren arbeitsrechtlichen Vertretung dieser Person in einem arbeitsrechtlichen Verfahren gegen die Anzeigerin. Erwägungen: I. Prozessgeschichte