Der den Disziplinarbehörden zur Verfügung stehende Bussenrahmen ist sehr weit und die Bussenhöhe ist dabei an den persönlichen, insbesondere finanziellen Verhältnissen des Anwalts zu bemessen (POLEDNA, a.a.O, Art. 17 N 33 ff.). 9 35. Der Disziplinarbeklagte wurde 1997 patentiert und ist seit dem 20. Mai 2016 im Anwaltsregister eingetragen ist. Er wurde bis heute noch nie diszipliniert.