Weiter habe er das Gericht im Namen beider Parteien ersucht, die Vereinbarung gerichtlich zu genehmigen und das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben. Damit sei offenkundig, dass ein Vergleichsvertrag zustande gekommen sei und die Schutzwirkung deshalb spätestens mit der absehbaren, gerichtlichen Genehmigung vollständig entfalle.