28. Abschliessend bringt der Disziplinarbeklagte vor, dass mit Abschluss des Vergleichsvertrages die Schutzwirkung entfalle und die Vertraulichkeit der Vergleichsverhandlung ein Ende nehme. Mit Eingabe vom 3. November 2022 sei B.________ an das Regionalgericht Oberland gelangt und habe diesem mitgeteilt, dass die Parteien eine umfassende Einigung hätten finden können und habe dem Schreiben ein Original der Vereinbarung beigelegt. Weiter habe er das Gericht im Namen beider Parteien ersucht, die Vereinbarung gerichtlich zu genehmigen und das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben.