7 hatte. Dem damals beschuldigten Anwalt war dieses Dokument durch das Zivilgericht übermittelt worden (Urteil des Bundesgerichts 2C_500/2020 vom 17.03.2021, E. 4.6). Vorliegend hat jedoch der Disziplinarbeklagte die Vergleichsvorschläge der Gegenpartei eingereicht.