FELLMANN, a.a.O., Art. 12 N 24). Das Bundesgericht hat überdies festgehalten, dass bei zwischen Rechtsanwälten mündlich oder schriftlich geführten Vergleichsgesprächen die Tatsache, dass überhaupt Vergleichsgespräche geführt werden sowie deren Inhalt automatisch und auch ohne entsprechenden, ausdrücklichen Vorbehalt als vertraulich gelten (BGE 144 II 473 E. 4.6.1). 21. In der Stellungnahme vom 7. November 2022 bringt der Disziplinarbeklagte zunächst vor, das Schreiben vom 8. April 2022 von B.________ enthalte keinen Verweis darauf, dass dieses in einem gerichtlichen Verfahren nicht verwendet wer-