14. Mit Schreiben vom 10. November 2022 lässt der Disziplinarbeklagte der Anwaltsaufsichtsbehörde die Verfügung des Regionalgerichts Oberland zukommen, aus der hervorgeht, dass die Instruktionsverhandlung vom 11. Januar 2023 abgesetzt wurde und die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung gerichtlich genehmigt und das Verfahren als erledigt abgeschrieben wurde (pag 205-218). 15. Es werden keine weiteren Beweismassnahmen angeordnet, da die Referentin auf das Stellen von Beweisanträgen in ihrer Mitteilung vom 21. November 2022 verzichtete (pag. 221). II. Zuständigkeit