Der Disziplinarbeklagte schliesst mit der Bitte, vor dem ausgeführten Hintergrund seinen Anträgen stattzugeben. 13. Der Präsident der Aufsichtsbehörde nimmt mit Verfügung vom 9. November 2022 Kenntnis von der Stellungnahme des Disziplinarbeklagten vom 7. November 2022 und bestimmt gleichzeitig die Referentin, unter Ansetzung einer Frist an dieselbe, bis am 1. Dezember 2022 allfällige Beweismassnahmen zu beantragen (pag. 203).