Mit Datum vom 12. September 2022 habe sich der Disziplinarbeklagte bei der zuständigen Richterin und B.________ für den Fehler entschuldigt (pag. 173-175). Am 4. Oktober 2022 habe das Regionalgericht Oberland eine Disziplinaranzeige eingereicht (pag. 177-179). B.________ habe den Disziplinarbeklagten am 7. Oktober 2022 angefragt, ob das Angebot der Beklagten noch stehe, was der Disziplinarbeklagte am 10. Oktober 2022 bestätigte (pag. 181-183). Mit Vorladung vom 13. Oktober 2022 habe die Anzeigerin in der Angelegenheit eine Instruktionsverhandlung für den 11. Januar 2023, 08.30h angesetzt (pag. 185-187). Am 25. Oktober 2022 habe er B._____