Am 22. August 2022 habe er die Klageantwort [recte: Stellungnahme] an die Anzeigerin mit einem Beilagenverzeichnis und insgesamt sechs Beilagen eingereicht (pag. 99- 165). Er habe am 23. August 2022 an B.________ kollegialiter die Klageantwort [recte: Stellungnahme] übermittelt und gleichzeitig das via E-Mail vom 8. August 2022 eingereichte Angebot ausgeschlagen (pag. 167). Am 7. September 2022 habe B.________ gestützt auf Art. 15 Abs. 1 BGFA eine Anzeige gegen ihn beim Regionalgericht Oberland eingereicht (pag. 169-171). Mit Datum vom 12. September 2022 habe sich der Disziplinarbeklagte bei der zuständigen Richterin und B._____