Der Disziplinarbeklagte führt weiter aus, er habe sich vom 15. Juli bis Ende August 2022 mehrmals mit Unterbrüchen in den Ferien im Ausland befunden. Die Kanzlei sei vom 15. Juli 2022 bis am 8. August 2022 geschlossen gewesen. Seine juristischen Mitarbeiterinnen (MLaw und lic.iur) hätten sich um die Post vor Ort gekümmert und während seiner Abwesenheit und gemäss seinen Anweisungen die verschiedenen laufenden Fälle bearbeitet. Eine seiner Mitarbeiterinnen hätte auch einen ersten Entwurf einer Klageantwort [recte: Stellungnahme] verfasst. Am 22. August 2022 habe er die Klageantwort [recte: