9. Im Folgenden legt der Disziplinarbeklagte den Sachverhalt aus seiner Sicht dar. Am 7. April 2022 habe bei der Schlichtungsbehörde Oberland eine Schlichtungsverhandlung zwischen der Klägerin, vertreten durch B.________, und der Beklagten, vertreten durch den Disziplinarbeklagten, stattgefunden. Im Rahmen der dort durchgeführten Vergleichsverhandlungen habe die Klägerin ihre ursprüngliche Forderung auf CHF 10'000.00 reduziert. Die Beklagte habe diesen Betrag nicht akzeptiert und einen Betrag von CHF 4'000.00 als maximal angemessen erachtet. In der Folge sei die Schlichtungsverhandlung fruchtlos verlaufen (pag.