Er habe sich bei B.________ sofort nach Kenntnisnahme für das Versehen entschuldigt und sich beim Gericht den Anträgen der Gegenpartei unterzogen. Zudem bestätigt der Disziplinarbeklagte, die Ausführungen in der Disziplinaranzeige vom 4. Oktober 2022 des Regionalgerichts Oberland seien korrekt. 6. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2022 eröffnete der Präsident der Anwaltsaufsichtsbehörde ein Disziplinarverfahren wegen möglicher Verletzung von Art. 12 lit. a BGFA und gab dem Disziplinarbeklagten unter Fristansetzung von 21 Tagen die Möglichkeit, eine ausführliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen einzureichen (pag. 21-23).