Vorab bestätigt der Disziplinarbeklagte den Erhalt des Schreibens vom 6. Oktober 2022 und dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme. Zudem reicht er in der Beilage das Schreiben vom 12. September 2022 (pag. 15) an die Anzeigerin sowie sein Schreiben vom 12. September 2022 (pag. 17) an B.________ ein. Der Disziplinarbeklagte führt aus, ihm sei beim Versand der Klageantwort [recte: Stellungnahme] ein Fehler unterlaufen, indem er als «nicht für den Gerichtsgebrauch» bezeichnete Korrespondenz dem Gericht zugestellt habe. Er habe sich bei B.___