245 Abs. 2 der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO; SR 272)] vom 22. August 2022 im Verfahren CIV 22 1604 Ausführungen über den Hergang der aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen der beteiligten Parteien gemacht sowie zwei Schreiben der Klägerin vom 8. April 2022 und 29. Juni 2022 eingereicht, welche Vorschläge zur Beilegung der Streitsache zum Inhalt haben. In einem dieser Schreiben (jenem vom 29.06.2022) habe die Klägerin explizit festgehalten, dass der Vorschlag unpräjudiziell und im Gerichtsfall nicht verwertbar sei.