2. Diese Sanktion wird im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragen. 3. Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von CHF 1’500.00 werden der Disziplinarbeklagten zur Zahlung auferlegt. 4. Parteikostenersatz und/oder Parteientschädigung werden keine gesprochen. 5. Zu eröffnen: - der Disziplinarbeklagten 6. Der Anzeigerin wird die Art der Erledigung des Verfahrens mit separatem Schreiben mitgeteilt (Art. 32 Abs. 2 KAG). Bern, 30. August 2022 Im Namen der Anwaltsaufsichtsbehörde Der Präsident: