Sie beruft sich unter Hinweis auf ihre Stellungnahme an die Anzeigerin vom 23. Dezember 2021 viel mehr darauf, dass sie sich von ihrer christlichen Motivation leiten lasse. Da es viele invalide Menschen gäbe, die sich in einer verzweifelten Lage befinden würden und grosse Mühe hätten, rechtzeitig Hilfe zu erhalten, habe sie sich entschieden, dass es weniger schlimm sei, eine Beschwerde noch am Abend spät einzureichen und als schlechte Anwältin dazustehen (pag. 3 bzw. pag. 25).