Zeitmanagement und eine strikte Fristenkontrolle, andernfalls keine Gewähr dafür besteht, dass die Disziplinarbeklagte die Fristen in allen von ihr betreuten Fällen rechtzeitig wahren kann. Die Disziplinarbeklagte hat zwar gegenüber der Anzeigerin erklärt, sie werde nun Fälle ablehnen (pag. 7), sie hat jedoch nicht dargetan, dass sie genügend Vorsichtsmassnahmen ergriffen hätte, damit sie künftig die Fristen in allen Fällen einhalten kann.