27. Aufgrund der Tatsache, dass seit der Eintragung der Disziplinarbeklagten im Anwaltsregister im Juni 2017 bereits in drei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern gesetzliche Fristen verpasst wurden, welche zum Nachteil des vertretenen Klienten zu einem Nichteintreten auf die jeweilige Beschwerde führten und zudem auch richterliche Fristen nicht eingehalten wurden, muss von wesentlichen Mängeln im Verständnis der Berufsausübung sowie in der Betriebsorganisation in der Kanzlei der Disziplinarbeklagten ausgegangen werden. Die offenkundig hohe Anzahl der von der Disziplinarbeklagten betreuten Fälle erfordert ein straffes