19. Der Anwalt muss zunächst so organisiert sein, dass er seine Fristen administrativ verwalten kann und jederzeit weiss, welche Aufgaben er zu erledigen hat. Die zeitliche Planung in einer Anwaltskanzlei bildet ein grundlegendes Arbeitsinstrument, und der Anwalt hat sich so einzurichten, dass er jederzeit, z.B. mittels elektronischen Systems, zu erledigende Aufgaben bzw. den Lauf von Fristen erkennt (BGer 6B_389/2011 vom 10. Oktober 2011, E. 1.8).