5 8. Die Disziplinarbeklagte reichte mit Eingabe vom 27. Mai 2022 eine Kopie der Verfügung des Bundesgerichtes vom 17. März 2022 im Revisionsverfahren 8F_12/2021 zu den Akten (pag. 45-55). Daraus ist ersichtlich, dass das von der Disziplinarbeklagten für ihren Klienten eingereichte Revisionsgesuch gutgeheissen und das zu Unrecht mit dem Nichteintretensentscheid 8C_645/2021 erledigte Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht wieder aufgenommen wurde, da das Bundesgericht den Nachweis der rechtzeitigen Postaufgabe übersehen hatte.