7. Der Präsident der Aufsichtsbehörde, auf Antrag der Referentin, forderte die Disziplinarbeklagte mit Verfügung vom 4. Mai 2022 auf, der Aufsichtsbehörde mittels geeigneter Unterlagen den Stand bzw. Ausgang des von ihr in ihrer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht vom 23. Dezember 2021 erwähnten Revisionsbegehrens betreffend das Bundesgerichtsurteil 8C_645/2021 vom 25. Oktober 2021 zu dokumentieren (pag. 43).