4 d) Urteil vom 6. November 2017 der Anzeigerin, UV/17/947 (Frist für Revisionsgesuch verpasst): Die Disziplinarbeklagte anerkennt, dass sie die Frist verpasst hat. e) Urteil vom 27. März 2016, IV/16/287: Einwurf Beschwerdeschrift in Postbriefkasten in Anwesenheit von zwei Zeugen, wobei der Beweis der Rechtzeitigkeit dadurch nicht erbracht werden konnte. f)