Anschliessend habe sie von der Anzeigerin eine Nachfrist bis zum 5. Juli 2021 erhalten mit der Androhung des Nichteintretens. Sie habe gemäss ihren Akten am 5. Juli 2021 um 23:58 Uhr das Sozialhilfebudget und die Bestätigung des Sozialdienstes über den Umfang der Sozialhilfe gefaxt und der Fax sei laut Urteil am 6. Juli 2021 um 00:01 Uhr beim Gericht eingegangen. Das Gericht sei auf die Beschwerde nicht eingetreten, habe sie in einer Eventualbegründung dennoch vorsorglich beurteilt.