Die Disziplinarbeklagte führt aus, die Frist zur Leistung des Kostenvorschusses sei am 22. Juni 2021 ausgelaufen und sie habe gemäss ihren Akten «am 22. Juni 2021 vorab per Fax um 23:44 (Fax geht etwas vor)» ein Gesuch um Verlängerung der Frist zum Einreichen eines UP-Gesuchs gestellt. Anschliessend habe sie von der Anzeigerin eine Nachfrist bis zum 5. Juli 2021 erhalten mit der Androhung des Nichteintretens.