In ihrer Stellungnahme vom 23. Dezember 2021 an die Anzeigerin führte die Disziplinarbeklagte bezüglich der ihr vorgehaltenen Vorfälle Folgendes aus: a) Bundesgerichtsentscheid 8C_645/2021 vom 25. Oktober 2021 (Nichteintreten wegen verpasster Rechtsmittelfrist): Diesem Entscheid habe ein Versehen des Bundesgerichtes zu Grunde gelegen, da die Beschwerde rechtzeitig vor Mitternacht abgeschickt worden sei. Es sei diesbezüglich ein Revisionsbegehren hängig, die Frist sei in diesem Fall nicht verpasst worden.