_ vom 23. Dezember 2021 Zudem verlangte die Anzeigerin, über den Ausgang des Verfahrens orientiert zu werden. 2. Mit Schreiben vom 20. Januar 2022 (pag. 21) orientierte die Aufsichtsbehörde die Anzeigerin, dass ihr im Disziplinarverfahren keine Parteistellung zukomme, aber sie zu gegebener Zeit über den Ausgang des Verfahrens orientiert werde. 3. Gleichentags teilte die Anwaltsaufsichtsbehörde der Disziplinarbeklagten schriftlich mit (pag. 19), dass eine Meldung der Anzeigerin gegen sie eingegangen sei und