Die als Fax versandten Unterlagen übergab sie anschliessend im Verlauf des 6. Juli 2021 der Post zu Handen des Verwaltungsgerichts. c) Urteil der Anzeigerin vom 12. Oktober 2020, IV/20/728 (BVR 2021 80): Postaufgabe der Beschwerde via «My Post 24» nach Mitternacht. Dem Entscheid ist zu entnehmen, dass die dreissigtägige Beschwerdefrist im fraglichen Fall am 17. September 2020 ablief. Die von der Disziplinarbeklagten für ihren Klienten eingereichte Beschwerde wurde im Rahmen der Dienstleistung «My Post 24» der Post übergeben.