(nachfolgende Disziplinarbeklagte) in den vergangenen Jahren mehrfach Fristen verpasst habe, was zu einem Nichteintreten auf die von ihr verfassten Beschwerden geführt habe. Es handle sich dabei um folgende Verfahren: a) Urteil des Bundesgerichts vom 25. Oktober 2021, 8C_645/2021 (einen Fall aus dem Kanton Bern betreffend): Nichteintreten wegen verpasster Rechtsmittelfrist. b) Urteil der Anzeigerin vom 28. Oktober 2021, IV/21/412: Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege nach Ablauf der Nachfrist für die Leistung des Kostenvorschusses.