Der Trageweite der Berufsregelverletzung und dem Verschulden des Disziplinarbeklagten angemessen ist eine Busse. Bei deren Bemessung ist zu berücksichtigen, dass der Disziplinarbeklagte bereits durch das Bundesverwaltungsgericht mit Ordnungsbussen belegt wurde. Eine Busse von CHF 3'000.00 erscheint angemessen. D) Kosten