48. Der Disziplinarbeklagte ist seit 30. August 2002 im Anwaltsregister eingetragen. Er wurde bis anhin einmal rechtskräftig diszipliniert (Verweis mit Entscheid der Anwaltsaufsichtsbehörde des Kantons Bern vom 20. März 2013, AA 12 99). Diese Sanktion ist jedoch im Sinne von Art. 20 Abs. 1 BGFA aus dem Register gelöscht und daher nicht zu berücksichtigen. Die Verfahren AA 16 33 und AA 15 174 wurden demgegenüber aufgehoben und führten zu keiner Sanktionierung.