BGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Verfügungen, die gestützt auf das Asylgesetz durch das SEM erlassen worden sind, mit Ausnahme von Verfahren betreffend Personen, gegen die ein Auslieferungsersuchen des Staates vorliegt, vor welchem sie Schutz suchen, endgültig. Mit den Ausstands- und Revisionsgesuchen erzwingt der Disziplinarbeklagte Verfahrensverzögerungen sowie neuerliche Begutachtungen einer bereits entschiedenen Auseinandersetzung.