dern offensichtlich darauf, die Justiz zu behindern oder gar lahmzulegen (BVGer D-435/2022 vom 13. September 2022, E. 8.1 mit Hinweis auf 36 Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht). Zudem verlangt der Disziplinarbeklagte nicht mehr nur die Ablehnung von einzelnen Richtern bzw. Richterinnen, sondern nunmehr von gesamten Abteilungen, was – selbst wenn man sich in die Optik des Disziplinarbeklagten versetzt – jeglicher sachlichen Grundlage entbehrt und nicht anders interpretiert werden kann, als dass es dem Disziplinarbeklagten nicht mehr um die Sache geht, sondern um die fortwährende Eskalation seiner Auseinandersetzung mit