Gleiches gilt für das Vorbringen, systematisches widerrechtliches Verhalten welches möglicherweise strafrechtlich relevant sei, werde durch B.________ und C.________ vorsätzlich ignoriert. Diese Vorhalte sind jedenfalls in ihrer Gesamtheit geeignet, als persönlich diskreditierende, unnötig verletzende Verunglimpfungen aufgefasst zu werden. Letztendlich wird einem Richter unterstellt, nachdem er einzig durch widerrechtliche Manipulationen mit der Instruktion des Verfahrens betraut worden sei, fälle er vorsätzlich Fehlentscheide, um den Disziplinarbeklagten zu drangsalieren.