12 signifikanten Zusammenhang fest» (vgl. Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten, Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates und des Nationalrates vom 22. Juni 2021, S. 14 mit Hinweisen). Gleichwohl gelangte die GPK zum Schluss, dass es aufgrund der bislang einzigen derartigen Studie nicht angezeigt sei, an allen Gerichten generell die Parteizugehörigkeit als Kriterium bei der Bildung der Spruchkörper zu verlangen.