32. Dass die Parteizugehörigkeit Einfluss auf den Ausgang von Urteilen haben kann, wird allerdings im Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Ständerates und des Nationalrates (GPK) mit Hinweis auf eine publizierte Studie festgehalten: «Die Untersuchung stellte im Ausländerrecht keinen signifikanten Einfluss der Parteizugehörigkeit, im Sozialversicherungsrecht dagegen einen zwar statistisch signifikanten, jedoch praktisch sehr kleinen Einfluss und im Asylrecht einen statistisch