31. Prof. D.________ kommt in ihrem Bericht vom 24. März 2023 betreffend die Spruchkörperbildung am Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass mit den Anpassungen des Geschäftsreglements per 1. Januar 2023 die Regelung der Spruchkörperbildung recht- und zweckmässig ist. Der Umstand, dass die politische Zugehörigkeit nicht zu den expliziten Kriterien der Geschäftsverteilung gehöre, beurteilt die Gutachterin nicht als unrechtmässig (Rz. 141 des Berichts).