[…] Wer nun als Richter und als Gerichtsschreiberin dermassen bewusst zur willkürlichen Stützung eines offensichtlich unkorrekt zusammengestellten Spruchkörpers einen Entscheid des Bundesgerichts zu einem Urteil umdeuten und einen nicht existierenden Inhalt daraus ableitet, begeht einen schwersten fachlichen Fehler» (S. 6) «Diese Ausführungen von B.________ und C.________ sind völlig sinnlos. […] Wer derartiges zur Begründung einer angeblich gegebenen Aussichtslosigkeit einer Beschwerde behauptet, begeht einen schwersten fachlichen Fehler.» (S. 7)