«Weiter ergibt sich aus dem bereits oben erwähnten Bericht aus der Richterzeitung […], dass dieser Entscheid des Bundesgerichts vom 22. Mai 2018 auf falschen Informationen beruht, welche das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesgericht übermittelt hat. So war nämlich dem Bundesverwaltungsgericht bereits damals klar, dass es zu keinem Zeitpunkt eine zufällige Auswahl des Spruchkörpers gegeben hat, sondern höchstens eine automatisierte und dass systematisch und auch manipulierend, auch durch unbefugte Personen, in die Spruchkörperbildung in den Abteilungen IV und V eingegriffen wurde. […]