reren Richterinnen und Richtern aus der SVP den Ausgang des Verfahrens in einem negativen Sinn beeinflussen kann. Dass ein widerrechtliches Verhalten bei der Spruchkörperbildung vorliegt, dies auch in einer Systematik, wie dies für das Jahr 2021 dokumentiert wurde, und der unterzeichnete Anwalt und seine Klientschaft gezielt von dieser Widerrechtlichkeit der Manipulation betroffen ist, ist somit belegt. Dass dabei auch die Frage eines strafbaren Verhaltens, von einem Amtsmissbrauch, bis hin zu einer Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 StGB) im Raum steht, ist leicht nachvollziehbar. Das Ignorieren